Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren
Das Lastschrifteinzugsverfahren ist hier nur für Zahlungen in Euro innerhalb des „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)“ möglich.
Hiermit ermächtige ich den Verein zur Förderung einer gesunden Autonomieentwicklung von Menschen e. V. widerruflich, die von mir zu entrichtende Tagungsgebühr zu Lasten meines Kontos (bzw. des Kontoinhabers) durch Lastschrift einzuziehen.
Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Deckung. Hierdurch entstehende Kosten werden durch mich getragen. Teileinlösungen werden im Lastschrifteinzugsverfahren nicht vorgenommen. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung wird die Anmeldung unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs wirksam.